Verfahrenstechnische Untersuchung zur Fasergewinnung aus Durchwachsener Silphie zur Papierherstellung bei gleichzeitiger energetischer Verwertung der aufgeschlossenen Pülpe
Thema
Die Durchwachsene Silphie stellt als Energiepflanze eine ökologischere alternative zum Mais zur Fütterung in Biogasanlagen dar, da diese blüht und von Bienen angenommen wird. Am Hahnennest in Ostrach wird die Silphie seit einigen Jahren angebaut, vertrieben und in der Biogasanlage eingesetzt. Sowohl bei der Silphie als auch in anderen Substraten sind allerdings Fasern enthalten, die im anaeroben Biogasprozess aufgrund des Lignins nicht abgebaut werden können. Auf Basis dessen ist es naheliegend die Faser bereits vor dem Biogasprozess abzutrennen um eine weitere Wertschöpfung zu generieren. Dazu wurde am Hahnennest eine Fasergewinnungsanlage gebaut. Die Faser kann an der Anlage separiert werden und anschließend in der Papierindustrie als Faser genutzt werden, während die anderen Bestandteile der Biogasanlage zugeführt werden.
Ziele
Es sollen im Rahmen des Projekts die Methanausbeuten und die Partikelgrößenverteilung des Outputs der Fasergewinnungsanlage in Abhängigkeit des Erntezeitpunktes untersucht werden. Anschließend soll zudem eine Massen- und Energiebilanz, sowie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Fasergewinnungsanlage erstellt werden, sodass die Anlage prozesstechnisch und wirtschaftlich bewertet und der optimiale Erntezeitpunkt bestimmt werden kann.
Aufgaben der Landesanstalt im Projekt
Die Landesanstalt nimmt Proben an drei verschiedenen Erntezeitpunkten vor der Silierung und nach der Silierung. Die an drei Zeitpunkten einsiliertete Durchwachsene Silphie wird anschließend in die Fasergewinnungsanlage gegeben und es werden von jedem Prozessstrom Proben genommen, die im Labor der Landesanstalt untersucht werden. Es sollen anhand Prozessdaten und Labordaten (z.B. Methanertrag) von der Landesanstalt die Wirtschaftlichkeit des Prozesses bestimmt werden.
Projektleitung
Benedikt Hülsemann
Marian Baumgart
Dr. sc. agr. Hans Oechsner
Laufzeit
01.07.2020 – 28.02.2021
Förderkennzeichen
54-8214.07
Förderung
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Baden-Württemberg